Wie jeder weiß, ist die Schaffung und der Erhalt von bezahlbaren Wohnraum in Köln – und hier besonders in der Innenstadt – ein riesen Thema. Kein Stadtbezirk musste seit dem Jahr 2000 einen so deutlichen Rückgang an geförderten Mietwohnungen verzeichnen wie die Innenstadt: 4.337 geförderte Wohnungen im Jahr 2000 stehen 1.904 geförderte Wohnungen im Jahr 2016 gegenüber (das entspricht 43,9 % im Vergleich zum Bestand des Jahres 2000).
Deshalb setzen wir uns z.B. für eine konsequente und harte Linie bei der Durchsetzung der Wohnraumschutzsatzung ein. Langer Leerstand oder die gewerbliche Nutzung von Wohnraum dürfen nicht sein. Auch muss die Stadt Köln endlich bei dem Schutz unserer Veedel durch sogenannte Soziale Erhaltungssatzungen aka Milieuschutzsatzungen weiterkommen (mehr dazu hier).
Wir setzen uns aber nicht nur für die Schaffung solcher Rahmenbedingungen ein, die Wohnraum schützen sollen. Die Fläche in der Innenstadt ist knapp. Die Bebauung ist weitgehend ausgereizt. Entsprechend kann zumindest in der Innenstadt in nur begrenztem Maße neuer Wohnraum entstehen.
Trotz alledem gibt es auch in der Innenstadt noch Grundstücke, die ohne weiteres gebaut werden könnten – die beispielsweise noch nicht bebaut wurden, weil sie ursprünglich für eine andere Nutzung vorgehsehen waren. Beispiele dafür finden wir in der Stolzestraße in der Nähe des Südbahnhofs (Neustadt/Süd).
Hier gibt es Flächen (Genauer: Stolzestraße 21, 23 und 27), die ursprünglich für eine Verlegung der Luxemburger Straße freigehalten wurden. Da diese aber nun nicht mehr für Verkehrszwecke benötigt werden (das Gesamtverkehrskonzept sieht seit der 8. Änderung die Verlegung der Luxemburger Straße nicht mehr vor), haben wir in der Bezirksvertretung Innenstadt eine Initiative gestartet, damit diese Grundstücke möglichst bald einer Wohnbebauung für bezahlbaren Wohnraum zugeführt werden können. Das könnte öffentlich gefördertes Wohnen wie studentisches Wohnen sein (die Lage in unmittelabrer Uninähe ist prädestiniert dafür).
Deshalb soll die Verwaltung die (u.a. bauplanungsrechtlichen) Voraussetzungen schaffen, damit auf den Grundstücke zeitnah bezahlbares Wohnen entstehen kann. Möglich wäre beispielsweise eine Direktvergabe im Erbbaurecht an die GAG, WSK oder das Studentenwerk. Städtebaulich soll auf diese Weise die Blockrandbebauung geschlossen werden.
In einem Zuge kann die Verwaltung ebenfalls prüfen, auf welchem Wege die Blockrandbebauung auf der gegenüberliegenden Seite der Stolzestraße ebenfalls geschlossen werden kann. Ziel ist auch hier die Schaffung bezahlbaren Wohnraums.
Wir freuen uns, dass unsere Initiative in der letzten Sitzung Bezirksvertretung Innenstadt einstimmig angenommen wurde. Wir werden das Projekt weiter verfolgen.
Unseren Antrag in der Bezirskvertretung Innenstadt finden Sie hier.