Köln braucht eine Lobby für Fußgänger

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Unumstritten gehört das Zufußgehen zu den nachhaltigsten und ökologisch saubersten Mobilitätsformen. Jeder und jede ist (auch) Fußgänger*in. Das zügige Vorankommen als Fußgänger*in bietet genauso ein Stück Lebensqualität wie das entspannte Flanieren in Fußgängerzonen.

Fußgänger 01

Mit Köln Mobil 2025 hat sich die Stadt das Ziel gesetzt, dass bis zum Jahr 2025 67 % der Verkehre zu Fuß, per Rad oder ÖPNV erfolgen sollen. Leider werden aber bei der Instandhaltung und Planung der Verkehrsinfrastruktur oder bei Baustelleneinrichtungen die Belange der Fußgänger*innen sträflich vernachlässigt.

  • So wurde in den letzten Jahren im Rahmen des Radverkehrskonzeptes Innenstadt das Radwegenetz deutlich ausgebaut (was ausdrücklich gut und wichtig ist!) – leider zum Teil zulasten von Fußgängern (was weniger gut ist!), wenn Fußgängerzonen oder Fußgängerwege (wie kürzlich auf der Deutzer Brücke) für den Radverkehr geöffnet werden. Das heißt: Fußgänger*innen und Radfahrer*innen werden gezwungen, sich einen Raum zu teilen und sich trotz hohem Fußgängeraufkommen auf engem Raum zu arrangieren, wodurch Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmern vorprogrammiert sind.
  • Misslich ist zudem die Kommunikation solcher Maßnahmen: In Überschriften und Präsentationen ist dann regelmäßig von der „Öffnung der Fußgängerzonen für den Radverkehr“ die Rede, wobei gerne unterschlagen wird, wenn eine solche Öffnung nur temporär (in den Abendstunden) erfolgt und sich der Radverkehr am Tempo der Fußgänger*innen zu orientieren hat.Für Fußgänger*innen, gerade für ältere und behinderte Menschen, bedeutet diese Situation aber eine deutliche Belastung, weil sie gezwungen sind, selbst in Fußgängerzonen Radverkehr zu antizipieren. Was also die Öffnung von Fußgängerzonen für die Fußgänger bedeutet, kommt in der Diskussion über solche Maßnahmen entschieden zu kurz.
  • Infrastrukturen für den ruhenden Radverkehr werden oft auf Bürgersteigen und damit wieder in dem Raum realisiert, der eigentlich Fußgänger*innen barrierefrei zur Verfügung stehen sollte.
  • In der Stadtplanung wird gerne Shared Space zum Zauberwort eines harmonischen Miteinanders der Verkehrsteilnehmer*innen stilisiert. Dabei kritisieren sowohl Behindertenvertreter wie zukunftsorientierte Verkehrsplaner die gemischte Fläche als Leitmodell der Verkehrsplanung. So ist beispielsweise der entspannte Umgang von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen in Kopenhagen auf eine klare Funktionstrennung zurückzuführen: Gute Radwege, -spuren oder -straßen, auf denen andere Verkehrsteilnehmer selbstverständlich nichts zu suchen haben – und Fußgängerzonen und Bürgersteige, die zum Flanieren, Pausieren aber auch zum zügigen Weitergehen einladen.
  • Für Fußgänger*innen ist der Weg selten barrierefrei. Werbesegel, Baustelleneinrichtungen, temporäre Verkehrsschilder, aber auch unachtsam abgestellte Fahrräder versperren immer wieder den Weg. Menschen mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl sind zu umständlichen Slalomparcours gezwungen. Betroffen sind damit gerade diejenigen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Negativbeispiele in jüngster Zeit waren und sind die autofahrerzentrierte Fußgängerlenkung während der Baumaßnahmen am Kurt-Hackenberg-Platz, die ständig wechselnde Wegeführung zum Rathaus oder die Baustelleneinrichtung um den WDR an der Nord-Süd-Fahrt.
  • Viele Zonen, die sich Fußgänger und Radfahrer teilen müssen, sind weder für Radfahrer*innen noch für Fußgänger*innen eine Freude: Am Rheinufer oder auf der Hohenzollernbrücke kann jeder täglich diese Erfahrung machen.

Fußgänger 02

Solche Beispiele machen deutlich, dass es wichtig ist, bei einer integrierten Verkehrsplanung die Belange der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer mit ihren Bedürfnissen und spezifischen Verhaltensweisen zu berücksichtigen. Mit dem Fahrradbeauftragten hat die Stadt schon einen wichtigen Akteur, der Fahrradprojekte vorantreibt, Belange von Radfahrer*innen in der Verkehrsplanung vertritt und als Ansprechpartner für die Radfahrverbände fungiert. Was jedoch fehlt, ist ein Pendant für die Interessen der Fußgänger*innen – gleichsam ein städtischer ‚Fußgängerversteher‘ oder Lobbyist für die Fußgängerbedürfnisse.

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt fordert die Einsetzung eines Fußgängerbeauftragten für die Stadt Köln in Entsprechung zu dem bereits tätigen Fahrradbeauftragten. Einen entsprechenden Antrag wird die SPD-Fraktion in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung stellen.

Vorbild kann die Stadt Wien sein, in der es seit 2013 eine eigene Fußgängerbeauftragte gibt.

Lektüretipps:

Artikel im Tagesspiegel vom 10.07.2018 zur Förderung der Fußgängermobilität.

Website des Fuss e.V. – Fachverband Fußverkehr Deutschland

Umweltbundesamt, Geht doch! Grundzüge einer bundesweiten Fußverkehrsstrategie, Texte 75/2018

Deutschlandfunk: Per Pedes statt mit PS durch Leipzig

Presseberichte:

Kölnische Rundschau vom 13.06.2018

Kölner Wochenspiegel vom 25.07.2018

Über mich

Mitglied der Bezirksvertretung Köln-Innenstadt, Sachkundige Bürgerin im Liegenschaftsausschuss des Rates der Stadt Köln

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