Die Stadt macht sich an Wohnraumzweckentfremdung mit schuldig!

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Derzeit machen die Stadtverwaltung mit Wucherpreisen Schlagzeilen, die sie für die Unterbringung von Flüchtenden in „Hotels“ zahlt. Dass „Hotelbetreiber“ die Not anderer – und Geflüchtete sind Menschen, die um ihr Leben zu retten ihre Heimat verlassen haben – , dermaßen schamlos ausnutzen und Gewinn zu schlagen versuchen, ist skandalös und zynisch. Anders kann man das Verhalten nicht bezeichnen. Und die Stadt lässt sich auf dieses Verhalten ein.

Die Geschichte hat aber noch einen anderen Aspekt. Denn wenn einerseits von „Hotels“, handelt es sich zumindest in einigen Fällen um „Boardinghouses“ – und Boardinghouses sind oft keine Hotels im klassischen Sinne, sondern Wohnraum – in manchen Fällen um zweckentfremdeten Wohnraum im Sinne der Wohnraumschutzsatzung der Stadt Köln; in anderen Fällen kommt man an die Wohnungen derzeit nicht mehr ran, weil hier der Wohnraum vor Sommer 2014 z.B. als Boarding-Apartments gewerblich genutzt und damit dem Wohnungsmarkt entzogen wurde. Aber trotzdem Wohnraum.

Mit anderen Worten: Die Stadt zahlt nicht nur Wucherpreise für gewerblich betriebene Hotels, sondern für Wohnraum! Offensichtlich hat sich dieses Geschäftsmodell herumgesprochen, so dass es für Hauseigentümer lukrativer wurde, Wohnhäuser der Stadt als Flüchtlingsunterbringung anzubieten, denn sie als Boarding Apartments selbst zu betreiben.

Um es klar zu sagen: Die Stadt macht sich damit an Wohnraumzweckentfremdung mit schuldig! Die Stadtverwaltung mit einer Oberbürgermeisterin an der Spitze, die als Sozialdezernentin lange selbst für die Flüchtlingspolitik fachlich zuständig war.

Ein Beispiel, dem ich im Sommer letzten Jahres nachgegangen bin:  Im Eigelsteinviertel gibt es ein kleines Haus, das in den 60er Jahren mit öffentlichen Mitteln errichtet wurde. Drei Wohnungen auf ca. 112,67 qm. Maximal wurde das Haus von 6 Personen bewohnt – Menschen mit Wohnberechtigungsschein, Rentnerinnen und Studierende mit kleinem Einkommen.

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Dann verkaufte die Stadt das Haus. Die städtischen Fördermittel wurden abgelöst. Und als endlich die letzten Mieter aus dem Haus ausgezogen waren, wurde aus dem kleinen Wohnhaus ein Boardinghouse. Mit allen Begleiterscheinungen. Lärmbeschwerden der Nachbarn etc. Wir kennen das (leider!) in der Innenstadt zur Genüge. Boardinghouses sind lukrativ und eine beliebte Form der Wohnraumzweckentfremdung oder der Umwandlung von Wohnraum.

Aber nicht genug. Das kleine Haus wurde wieder verkauft. Der neue Eigentümer beabsichtigt nun, aus diesem Haus eine Flüchtlingsunterbringung zu machen. Flüchtlingsunterbringung statt Boardinghouse?

Zumindest hat er beim Bauaufsichtsamt einen entsprechenden Antrag gestellt, der von diesem auch bewilligt wurde. Auf meine Anfrage teilt die Verwaltung mit:

„Die Verwaltung kann bestätigen, dass am 03.08.2016 durch das Bauaufsichtsamt unter dem Aktenzeichen 63/B21/4584/2015 eine Baugenehmigung nach § 68 BauO NRW für die Nutzungsänderung in eine Flüchtlingsunterkunft für max. 18 Personen auf 112,67 m², verteilt auf EG, 1. OG, 2. OG und DG erteilt wurde.“

Eine Baugenehmigung auf Nutzungsänderung für 18  Personen auf 112,67 qm!?! Bei der Unterbringung von 18 Geflüchteten auf nur 112,67 qm rechnet sich auch die Umwandlung eines Boardinghouses! So scheint das zugrundeliegende Geschäftsmodell zu sein.

18 Personen auf 112, 67 qm. Macht etwa 6,3 qm pro Person! Abzüglich der Flächen für Toiletten/Bad, Küche, Flure etc.

18 Personen auf nur 112,67 qm! Wie soll das Leben in einem solchen Haus aussehen? Kaum Privatsphäre. Konflikte sind bei solch einer Enge vorprogrammiert. Interessehalber habe ich mich über die Mindestgröße von Gefängniszellen informiert.

18 Personen auf nur 112,67 qm! Wie soll das Leben in einem solchen Haus aussehen? Kaum Privatsphäre. Konflikte sind bei solch einer Enge vorprogrammiert. Versteht die Verwaltung das unter menschenwürdiger Unterbringung von Flüchtenden? Wie sollen unter solchen Bedingungen integrative Maßnahmen stattfinden? Wie kann es sein, dass eine solche Baugenehmigung vom Bauaufsichtsamt offensichtlich ohne Bedenken so erteilt worden ist?

Auch fragwürdig: Bei der Erteilung der Genehmigung für eine Nutzungsänderung in eine Flüchtlingsunterkunft wurde das Wohnungsamt, das eigentlich über die Einhaltung der Standards wachen sollte, nicht konsultiert. Warum greift das Bauaufsichtsamt nicht zum Hörer und stimmt mit dem Wohnungsamt die Baugenehmigung und die Standards ab?

Ich werde an solchen  Fällen dranbleiben!

Über mich

Mitglied der Bezirksvertretung Köln-Innenstadt, Sachkundige Bürgerin im Liegenschaftsausschuss des Rates der Stadt Köln

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