Über das Erscheinungsbild des Domumfeldes im Bereich Burgmauer/Kardinal-Höffner-Platz/Komödienstraße ist schon viel geschrieben und diskutiert worden. Der südliche Abschnitt der Marzellenstraße zwischen dem Kreisverkehr An den Dominikanern und der Komödienstraße gehört jedoch genauso zum unmittelbaren Domumfeld. Sein Erscheinungsbild wird seiner städtebaulichen Bedeutung allerdings in keiner Weise gerecht. Deshalb hatte ich bereits im August letzten Jahres ein Aufräumen in der Marzellenstraße gefordert.
Jetzt hat die Verwaltung in einer Mitteilung ihre bisherigen Maßnahmen vorgestellt:
- Warenauslagen und Werbeträger dürfen grundsätzlich bis zu 50 cm erlaubnisfrei vor Gewerbebetriebenauf Gehwegen aufgestellt werden, sofern eine ausreichende Restgehwegbreite verbleibt. Im Rahmen der Kontrolle wurde die weitere Aufstellung einer Kühltruhe und eines Warenautomaten gegenüber einem Gewerbebetrieb untersagt.
- Einem benachbarten Kiosk wurden die weitere Aufstellung von Warenträgern, die über 0,50 m in den Verkehrsraum ragten, untersagt. Die festgestellten Verstöße wurden mündlich (Verwarnung ohne Erhebung eines Verwarnungsgeldes) geahndet.
- Die Einhaltung der Bestimmungen hinsichtlich der Inanspruchnahme des Straßenlandes wird weiterhin überwacht.
Insgesamt bestätigt auch die Verwaltung, dass das Erscheinungsbild der südlichen Marzellenstraße den gestalterischen Ansprüchen der Verwaltung nicht gerecht wird. Mit Hilfe des geltenden Baurechts und der stadtweiten Sondernutzungsverordnung sei allerdings keine strukturellen Aufwertungen möglich. Der Erlass einer Werbesatzung oder die Aufstellung eines Bebauungsplanes würden nach Auffassung der Verwaltung das Thema nicht lösen können, da diese sich rechtlich nicht auf die beanstandeten Sachverhalte beziehen können. Allerdings gibt allerdings seit längerem Bemühungen seitens der Verwaltung, das Erscheinungsbild der Innenstadt – insbesondere der Domumfelds, so also auch der Marzellenstraße – aufzuwerten. Hierzu ist bereits ein langer Austausch vorausgegangen. Die exakten Inhalte und Herangehensweisen sollen in einem Prozess gemeinsam mit einem Konsultationskreis, welcher u.a. die zuständigen Verbände einbezieht, in Absprache mit lokalen Akteuren und unter aktiver Beteiligung der Anlieger entwickelt werden.
Aber auch hier bleiben wir natürlich dran!