Als Bezirksvertreterin kann man sich manchmal nur wundern. Und aufregen. Oder ist ratlos.
Worum geht es? Im Eigelsteinviertel gibt es ein kleines Haus, das in den 60er Jahren mit öffentlichen Mitteln errichtet wurde. Drei Wohnungen auf ca. 112,67 qm. Maximal wurde das Haus von 6 Personen bewohnt – Menschen mit Wohnberechtigungsschein, Rentnerinnen und Studierende mit kleinem Einkommen.
Dann verkaufte die Stadt das Haus. Die städtischen Fördermittel wurden abgelöst. Und als endlich die letzten Mieter aus dem Haus ausgezogen waren, wurde aus dem kleinen Wohnhaus ein Boardinghouse. Mit allen Begleiterscheinungen. Lärmbeschwerden der Nachbarn etc. Wir kennen das (leider!) in der Innenstadt zur Genüge. Boardinghouses sind lukrativ und eine beliebte Form der Wohnraumzweckentfremdung oder der Umwandlung von Wohnraum.
Aber nicht genug. Das kleine Haus wurde wieder verkauft. Der neue Eigentümer beabsichtigt nun, aus diesem Haus eine Flüchtlingsunterbringung zu machen. Flüchtlingsunterbringung statt Boardinghouse?
Zumindest hat er beim Bauaufsichtsamt einen entsprechenden Antrag gestellt, der von diesem auch bewilligt wurde. Auf meine Anfrage teilt die Verwaltung mit:
„Die Verwaltung kann bestätigen, dass am 03.08.2016 durch das Bauaufsichtsamt unter dem Aktenzeichen 63/B21/4584/2015 eine Baugenehmigung nach § 68 BauO NRW für die Nutzungsänderung in eine Flüchtlingsunterkunft für max. 18 Personen auf 112,67 m², verteilt auf EG, 1. OG, 2. OG und DG erteilt wurde.“
Ich schlucke: Eine Baugenehmigung auf Nutzungsänderung für 18 Personen auf 112,67 qm!?!
Bei der Unterbringung von 18 Geflüchteten auf nur 112,67 qm rechnet sich auch die Umwandlung eines Boardinghouses! So scheint das zugrundeliegende Geschäftsmodell zu sein.
18 Personen auf 112, 67 qm. Macht etwa 6,3 qm pro Person! Abzüglich der Flächen für Toiletten/Bad, Küche, Flure etc.
18 Personen auf nur 112,67 qm! Wie soll das Leben in einem solchen Haus aussehen? Kaum Privatsphäre. Konflikte sind bei solch einer Enge vorprogrammiert. Interessehalber habe ich mich über die Mindestgröße von Gefängniszellen informiert.
Versteht die Verwaltung das unter menschenwürdiger Unterbringung von Flüchtenden? Wie sollen unter solchen Bedingungen integrative Maßnahmen stattfinden? Wie kann es sein, dass eine solche Baugenehmigung vom Bauaufsichtsamt offensichtlich ohne Bedenken so erteilt worden ist?
Auch fragwürdig: Bei der Erteilung der Genehmigung für eine Nutzungsänderung in eine Flüchtlingsunterkunft wurde das Wohnungsamt, das eigentlich über die Einhaltung der Standards wachen sollte, nicht konsultiert. Warum greift das Bauaufsichtsamt nicht zum Hörer und stimmt mit dem Wohnungsamt die Baugenehmigung und die Standards ab?
Dass Hotels durch die Unterbringung von Geflüchteten Geld machen, war mir bekannt. Aber die Umwandlung von Wohnraum in eine Flüchtlingsunterbringung als Geschäftsmodell war mir neu.
Epilog: Das Wohnungsamt sieht aktuell auch nicht die Notwendigkeit der Anmietung dieses Objektes zur Flüchtlingsunterbringung.