Einen entgegengesetzten Weg scheint die Stadt Köln zu gehen, wenn sie das Aufstellen von Leihrädern in der Innenstadt großflächig unterbinden will. Zur Wahrung der Ordnung im öffentlichen Raum sieht die Verwaltung vor, konkrete Verbotszonen für Leihräder sowie die maximale Anzahl an Rädern zu definieren, die aufgestellt werden dürfen. Dazu hat die Stadtverwaltung aktuell bereits entsprechende Vorgaben erarbeitet. Räumlich werden sich diese an dem Bedeutungsplan der Stadt Köln orientieren und Räume definieren, in denen kein Aufstellen von Rädern erlaubt ist bzw. Räume, bei denen eine Genehmigung eingeholt werden muss.
Dieses Bestreben, den öffentlichen Raum zu ordnen, ist sicher zu begrüßen. Gerade angesichts des sich derzeit stark entwickelnden Leihradmarktes bedarf es eines Konzepts, um die große Anzahl von Leihrädern im Straßenland zu steuern. An zentralen Knotenpunkten wie dem Hauptbahnhof oder dem Neumarkt das Aufstellen von Leihrädern verbieten zu wollen, ist allerdings nicht zielführend. Vielmehr müssen gerade an solchen Orten Stellplätze für Leihräder ausgewiesen werden, um das problemlose Umsteigen von ÖPNV auf das Leihrad (und umgekehrt) zu ermöglichen.
In dem von der Verwaltung bislang vorgelegten Konzept dominiert der Primat der Stadtgestaltung vor dem Gedanken der nachhaltigen Mobilität, anstatt den ruhenden Radverkehr zum Teil der Stadtgestaltung zu machen und Zonen für parkende Räder in jeder Planung vorzusehen. Dies gilt auch und besonders für Leihräder. Wer aber umweltschonende Verkehrsformen fördern will, muss sie auch in der Stadtplanung berücksichtigen.
Wir fordern deshalb, an zentralen Punkten der Innenstadt, die stark frequentiert werden oder bedeutende ÖPNV-Knotenpunkte darstellen, Zonen auszuweisen, in denen die Betreiber der Fahrradleihsysteme Fahrräder aufstellen können oder sogar – im Sinne der Angebotssicherung – aufstellen sollen. Dies gilt besonders für die Bahnhofsvorplätze (Hauptbahnhof am Bahnhofsvorplatz wie Breslauer Platz, Deutzer Bahnhof, Süd- und Westbahnhof, aber auch Plätze wie Neumarkt, Heumarkt, Friesenplatz oder Rudolfplatz). Auch an touristisch bedeutsamen Orten oder Orten von besonderem öffentlichen Interesse (z.B. Rathaus und Stadthaus, Museen, KölnTourismus, Lanxess Arena etc.) sollen solche Bereiche für Leihfahrräder vorgesehen werden.
Im Sinne einer optimalen Verknüpfung der einzelnen Mobilitätsformen sind Orte zu schaffen, wo Bahn, ÖPNV, Rad und Taxi möglichst gut und verlässlich ineinandergreifen. Kunden solcher vernetzten Mobiliätsangebote müssen dabei eine reelle Chance haben, an zentralen Orten Leihräder vorzufinden. Voraussetzung dafür ist, dass die Betreiber von Leihfahrrädern diese an solchen Orten aufstellen dürfen.
Auch für Gäste unserer Stadt kann es attraktiv sein, die Stadt mit dem Fahrrad zu erkunden. Ein solches Angebot kann unterstützt werden, wenn in Orten von besonderem touristischem Interesse ebenfalls Leihradstellplätze vorgesehen werden.
So rum wird ein Schuh draus – und nicht durch das Verdrängen einer Verkehrsform, die wir eigentlich weiter fördern müssten – und zwar fördern in einer Weise, die bestimmte Verkehrsteilnehmer bevormundet, sondern es attraktiv macht, auf seinen eigenen PKW zu verzichten. Dazu braucht es einen guten ÖPNV. Und gut vernetzte Angebote unterschiedlicher Mobilitätsformen.