In Sachen Wohnraumzweckentfremdung durch Boardinghouses wollten wir es genau wissen:
Wir fragten die Verwaltung, in welchen Stadtvierteln Boardinghouses vermehrt zu finden sind und wie die Verwaltung bislang gegen Wohnraumzweckentfremdungen durch eine dauerhafte Vermietung von Wohnraum an Übernachtungsgäste vorgegangen ist – bzw. in wie vielen Fällen die Stadtverwaltung bereits ermittelt hat.
Nach Auskunft der Verwaltung gibt es keine belastbaren Zahlen, wie viele Ferienwohnungen es derzeit in Köln gibt. Man geht aber von geschätzten 3.500 Wohnungen aus. Die Hälfte davon dürfte sich im Stadtbezirk Innenstadt befinden.
Schwerpunkte sind nach bisherigen Erkenntnissen:
- Altstadt/Süd Nähe Schokoladenmuseum (Große und Kleine Witschgasse, Frankenwerft bis zur Severinstraße)
- Altstadt Nord (Nähe Dom/Bahnhof und Eigelstein, Heumarkt, Alter Markt)
- Belgisches Viertel (Bismarckstraße, Antwerpener Straße und Limburger Straße sowie Ring)
- Deutz Bereich Siegburger Straße.
Seit Inkrafttreten der Wohnraumschutzsatzung zum 01.07.2014 bis heute wurden rund 100 Fälle von Wohnungsumwandlung angezeigt. Darüber hinaus wurden durch die Verwaltung 30 Fälle aus den Internetportalen stichprobenweise ausgewählt. Davon wurden 54 Fälle eingestellt, weil die Nutzung als Ferienwohnung vor Inkrafttreten der Wohnraumschutzsatzung begonnen wurde. In 20 Fällen wurde die Nutzung beendet und die Wohnungen wieder langfristig an Mieter zu Wohnzwecken vermietet. Gegen vier Eigentümer wurden wegen Zweckentfremdung von 6 Wohnungen Bußgelder von über 30.000 EUR verhängt. Die Verfahren sind allerdings noch nicht abgeschlossen, weil sie noch gerichtsanhängig sind.
Wir werden das Thema im Blick behalten.